wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin II, Beschluss vom 17.02.2024
67 T 108/23 -

Verlängerung der Räumungsfrist kann nicht mit gerichtsbekannter Anspannung des Wohnungsmarkts begründet werden

Mieter muss ausreichende Bemühung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum belegen

Allein mit der Begründung, dass die Anpassung des Wohnungsmarkts gerichtsbekannt sei, kann eine Räumungsfrist nicht gemäß § 721 ZPO verlängert werden. Vielmehr hat der Mieter darzulegen und zu beweisen, dass er sich ausreichend um Ersatzwohnraum bemüht hat. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2023 hatte das Amtsgericht Berlin-Mitte auf Antrag des Mieters die Räumungsfrist verlängert. Begründet hat es dies damit, dass die Anspannung des Wohnungsmarktes gerichtsbekannt sei. Der Vermieter, der bestritten hat, dass sich der Mieter überhaupt um Ersatzwohnraum bemüht habe, legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein.

Unzulässige Verlängerung der Räumungsfrist

Das Landgericht Berlin II entschied zu Gunsten des Vermieters. Das Amtsgericht habe missachtet, dass der Mieter die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Räumungsfrist nach § 721 ZPO darzulegen und zu beweisen habe. Es genüge nicht, lediglich pauschal auf eine gerichtsbekannte Anspannung des Wohnungsmarktes zu verweisen.

Mieter muss ausreichende Bemühung zur Beschaffung von Ersatzwohnraum belegen

Es sei Sache des Mieters darzulegen und zu beweisen, so das Landgericht, dass die Anmietung von Ersatzwohnraum bis zum Ablauf der ursprünglichen Räumungsfrist bei hinreichender Suche tatsächlich unmöglich gewesen sei. Dabei sei auch zu klären, ob sich der Mieter überhaupt innerhalb der Räumungsfrist um Ersatzwohnraum beworben hat.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.05.2024
Quelle: Landgericht Berlin II, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Mitte, Beschluss vom 18.12.2023
    [Aktenzeichen: 122 C 237/23]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2024, 244Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2024, Seite: 244
  • WuM 2024, 158Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2024, Seite: 158

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Landgericht-Berlin-II_67-T-10823_Verlaengerung-der-Raeumungsfrist-kann-nicht-mit-gerichtsbekannter-Anspannung-des-Wohnungsmarkts-begruendet-werden.news33951.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33951 Dokument-Nr. 33951

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.